EGK-Therapeutenstelle
Untere Steingrubenstrasse 3
Postfach 363
4501 Solothurn
Tel. 032 623 64 80
Fax 032 623 36 69
Email: info@therapeutenstelle.ch

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30
13.30 - 16.30

Freitag
08.30 - 11-30

 

Rechtlicher Hinweis

Fragen - Weiterbildung

Wie ist der Umfang der Weiterbildungskontrolle, die ich vorweisen muss?

Innerhalb eines Kalenderjahres müssen 20 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden. Überzählige Weiterbildungsstunden innerhalb eines Jahres können auf das nächste Jahr übertragen werden. Die Übertragung auf weitere Jahre ist nicht möglich.

Im Jahr der Registrierung entfällt die Nachweisungspflicht. Zu Beginn des nachfolgenden Jahres werden die entsprechenden Unterlagen zugestellt.

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Was muss ich als Weiterbildung nachweisen?

Es werden Weiterbildungen akzeptiert, die im medizinischen bzw. naturmedizinischen Bereich erfolgen. Die Weiterbildung kann, muss aber nicht, in der registrierten Methode absolviert werden.

Die Weiterbildung ist mit entsprechenden Diplomen, Zertifikaten, Ausbildungsbestätigungen etc. zu belegen. Daraus muss ersichtlich sein:

  • Name des Kursteilnehmers
  • Datum und Dauer (Stunden) der Weiterbildung
  • Kursthema
  • Name des Referenten und des Veranstalters

Tätigkeit als Dozent: Die Unterlagen müssen vollständig dokumentiert sein mit Kursprogramm, Kursinhalt, Bestätigung der Schule, für welche gearbeitet wird. In diesem Fall können die Stunden der Dozententätigkeit an die geforderten Weiterbildungsstunden angerechnet werden.

Pfeil Seminare der SNE-Akademie werden als Weiterbildung anerkannt.

Pfeil NICHT als Weiterbildung gelten:

  • Selbststudium
  • Fernunterricht
  • Therapien und Kurse, die nicht der persönlichen Weiterbildung sondern der Behandlung bzw. Vorbeugung persönlicher Beschwerden dienen

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Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet?

Alle Personen, die für eine oder mehrere Methoden registriert sind, müssen die geforderte Anzahl an Weiterbildungsstunden nachweisen.

Die Weiterbildungspflicht entfällt für registrierte Therapeuten ab dem 65. Altersjahr.
Diese Regelung gilt bis Ende 2013 und kann verlängert werden.

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Gibt es eine Befreiung der Weiterbildungspflicht?

Aus wichtigen Gründen kann die Reduktion der Weiterbildungsstunden beantragt werden – dies ist z.B. bei Mutterschaft, längerem Auslandaufenthalt oder langandauernder Krankheit möglich.

Die Befreiungsdauer gilt max. für ein Jahr.

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Was kostet die Nachweisung der Weiterbildung?

Für die Kontrolle und Verarbeitung der Weiterbildungsunterlagen wird eine Gebühr von CHF 42.- zuzüglich MwSt. pro Jahr und Person erhoben. Dieser Betrag deckt die administrativen Unkosten und ist im laufenden Jahr fällig. Der Betrag ist auch dann fällig, wenn die Übertragung der Weiterbildungsstunden auf das nachfolgende Jahr erfolgt. Die Anpassung des Unkostenbeitrages ist jederzeit möglich.

Ist die Gebühr bezahlt und werden die Weiterbildungsunterlagen auch nach spezieller Aufforderung nicht vollständig eingereicht, wird der Unkostenbeitrag von der EGK-Therapeutenstelle einbehalten.

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